Grundgehalt
Grundgehalt

Die Anzahl der Monatsgehälter unterscheidet sich je nach Unternehmen und wird insbesondere durch landesspezifische gesetzliche Regelungen oder Tarifverträge bestimmt. In manchen Tarifverträgen
(z.B. ERA NRW) wird zusätzlich zum Grundgehalt auch noch eine Leistungszulage gezahlt, die auf einer Bewertung der Vorjahresleistung beruht.
Zulagen / Zuschläge
Zulagen sind Leistungen des Arbeitgebers, die zusätzlich zum vereinbarten monatlichen Grundgehalt gezahlt werden. Der Anspruch ergibt sich aus einer Betriebsvereinbarung oder aus einem Arbeitsvertrag.
Zu den Zulagen zählen insbesondere:
- Funktionszulagen
Werden als Ausgleich für die Übernahme zusätzlicher Verantwortung gewährt (für bestimmte Tätigkeiten wie z.B. Vorarbeiter, Ausbilder). - Sozialzulagen
Hier sind insbesondere Familien-, Kinder-, Orts- und Haushaltszulagen zu nennen, die häufig im öffentlichen Dienst anzutreffen sind. - Erschwerniszulagen
Werden als Ausgleich für besondere Belastungen gewährt (Schmutz, Erschütterung, Hitze, Gefahren, usw.). - Schichtzuschläge
Sind meist gekoppelt an ungünstige Arbeitszeiten oder Rufbereitschaften etc.
Zulagen sind in Deutschland immer steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Nur die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind in bestimmten Grenzen steuer- und beitragsfrei.